Wenn von „ledigen Kindern“ die Rede ist, kann das zweierlei bedeuten: Zum einen können es Kinder, also Abkömmlinge, sein, die noch ledig, also nicht verheiratet sind, oder es sind solche, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, auch „Uneheliche“ genannt. Schon bei den Römern gab es hierfür den Begriff „Spurius“. Ob dieses Wort mit unserem Wort „Spurt“, also wenn es pressiert, oder mit der „Spur“, die aufzeigt woher etwas kommt, verwandt ist, ist nicht geprüft.
Die „Unehelichen“ nennt man kurz auch die „Ledigen“ oder auch den „Bankart“. Schmeller schreibt der „Bankert“ bedeute speziell, dass der so genannte Nachwuchs im Ehebruch gezeugt wurde. Also war mindestens ein Partner verheiratet. Das Wort „Bankert“, so glaubt man, käme daher, weil der Vorgang auf einer „Bank“ stattgefunden hätte. Grimm gibt an, auf Polnisch nenne man den Bankart „pekart“. Das könnte eine Wortverwandtschaft sein, würde aber nicht Bank bedeuten. Und so wird der Bankart mit der Bank nichts zu tun haben. In Altbayern wird es als „Bankat“ ausgesprochen. So auch bei Lena Christ, die die „Rumplhanni“ einen „Barasoiflickabankat „ nennt. Also das Kind eines Schirmflickers.

Beim Gebrauch des uralten Taufbeckens in der Glonner Kirche gab es allerdings keinen Unterschied ob „ledig“ oder nicht. Für Tausende von Personen war dieses Taufbecken der „Start“ für ein religiöses Leben. So auch bei Lena Christ.
Lena Christ wird auch als „Ledige“ in Glonn 1881 geboren. Kein Einzelfall, denn in diesem Jahr sind es, laut Glonner Pfarrmatrikel, insgesamt 48 Geburten. Davon sind acht als nicht ehelich ausgewiesen. „Illegitim“ ist hierfür häufig die gebräuchliche Bezeichnung um eben die „außerordentliche“ Herkunft zu verdeutlichen. In der Regel ist auch bei den „Ledigen“ der leibliche Vater angegeben. Bei Lena Christ eben „Karl Christ. Bei „Ledigen“ hat oft die Hebamme die Geburt angezeigt, und die wusste es eben nicht anders. Dass der Geburtseintrag gegebenenfalls auch mit „1. Fall“ oder gar mit „2.Fall“ ergänzt sein konnte, war ein deutlicher Hinweis. Die Taufe vollzog bei „Ledigen“ in der Regel nicht der Pfarrer, sondern der Cooperator. Soweit sich aus der Verwandtschaft niemand fand die Patenstelle zu übernehmen, war es oft eine Freundin der Mutter oder die Hebamme. Für den Vornamen musste manchmal der Tagesheilige des Geburts-oder Tauftages herhalten. Beim Glonner Maler Magnus Meßner eben „Magnus“ weil er am 6. September geboren war. Auch bei meinem Vater, unehelich geboren, wurde vom Großvater ein ungewöhnlicher Tagesheiliger vorgeschlagen. Doch der taufende Cooperator meinte, man würde damit den Täufling ein Leben lang kennzeichnen und schlug den Kirchenpatron Johannes d.T. vor. Gott sei Dank! Auf jeden Fall sind mit dieser Methode der Vornamenswahl ungewöhnlich Vornamen in die Familien gekommen. Der aber auch dann über die eigenen Kinder und Patenschaften weiter „getauft“ wurde und so erhalten blieb.
Auch bei der Vergabe des Nachnamens gab es andere Regeln als heute. Bis 1825 musste es bei „Ledigen“, laut Bairischem Landrecht, der Nachname des Vaters sein. Dies konnte eine positive Folge haben, weil das Kind bei späterer Heirat der Eltern, dann schon den richtigen Nachnamen hatte. Eine Heirat war allerdings nicht so leicht möglich, denn das Paar, noch dazu weil noch weitere Kinder zu erwarten waren, konnte ja in die Armut „fallen“ und damit in die öffentliche Fürsorge. Deswegen musste eine Heirat behördlich genehmigt sein. Heiraten war auch trotz gesicherter Existenz nicht immer möglich, weil Partner oder Partnerin nicht der Auswahl der Eltern entsprachen. War die Vaterschaft aber nicht bekannt, bestritten oder sollte es nicht „aufkommen“, musste der Name der Mutter genommen werden. Erst nach 1825 löste sich das alte Namensrecht langsam auf. 1876 bei Einführung der Standesämter galt es dann als überwunden. Zwischen 1825 und 1876 kann man dann auch in seltenen Fällen für eine und dieselbe ledige Person zweierlei Schreibnamen beobachten. Die Gepflogenheit, Leute auch nach dem Hausnamen zu nennen, machte den Umgang nicht leichter. Für die „Ledigen“ konnte es allerdings ein Vorteil sein. Denn wenn diese auf einem Anwesen leben konnten, waren sie eben zum Beispiel der „Huber-Sepp“ obwohl sie richtigerweise den väterlichen Geburtsnamen hätten tragen müssen. Mütter oder Väter von „Ledigen“, die aus größeren Anwesen stammten, hatten es natürlich leichter, denn deren Existenzen waren besser abgesichert.
Die Väter konnten natürlich viel „vertuschen“, oder vielleicht sogar prahlen, wenn sie als Knecht eine Bauerstochter „rumgekriegt“ hatten. Oft hatte das Paar aber auch die Ehe im Sinn, was aber, wie wir oben gesehen haben, nicht immer möglich war. Hatte ein Vater mehrere „Ledige“ von verschiedenen Müttern, war das möglichweise ein Geldproblem, aber sonst nicht so schlimm. Vielleicht wusste nur er davon, dass es mehr waren. Bei einer Mutter mit mehreren „Ledigen“ von verschiedenen Vätern dagegen schon. Dass einer gleich sieben „Ledige“ mit der Gleichen das Licht der Welt erblicken ließ, wie es vorkam, hängt wohl damit zusammen, dass beide Elternteile, die als vermögend galten, die Heirat wollten, aber „Sie“ nicht vor den Traualtar.
Die Mütter waren auch schon vor der Geburt in der Regel die Leidtragenden. Und so versuchten sie, so lange es ging, die Schwangerschaft zu verbergen. Und das oft bei schwerster Arbeit. Wenn dann ein Kindsvater auch noch die Vaterschaft verweigerte, dann musste es ja logischerweise ein anderer gewesen sein, war für die junge Frau auch unsägliche Schmach bedeuteten konnte. Als die Schuldige galt sie in der Regel sowieso. Wohl der Frau die ins Elternhaus „heim“ gehen konnte, nicht nur zur Geburt, sondern auch mit ihren Nöten. Oder eine Bäuerin hatte, die sich schützende über sie stellte. Vielleicht auch deshalb, weil diese in ihrer Jugend Ähnliches durchmachen musste. Peinlichkeiten für die Mutter konnte es dann auch beim Vormundschaftsgericht geben, zum Beispiel wenn eine Alibiperson den wahren Vater zu „decken“ hatte, weil es für diesen nicht „standesgemäß“ gewesen wäre sich zu bekennen. Oder wenn gar die junge Mutter auftragsgemäß lügen musste. Die Mutter von Lena Christ musste es erfahren. Inwieweit die sogenannten „Engelmacherinnen“ ihre Dienste auszuüben hatten, darüber gibt es keine Aufzeichnungen. Gab es aber deswegen dauerhafte Folgen, körperlich und seelisch, mussten diese auch die Frauen alleine tragen.
Wenn die „Ledigen“ nicht bei der Mutter bleiben durften, wo diese Dienst tat und vielleicht mit der Kinderschar der Bauersleute „mitliefen“, mussten sie als Pflegkinder gegen Entgelt untergebracht werden. Die Alimente hätten nicht ausgereicht. Die Mutter hatte dann hierfür ihr karges Einkommen zu verwenden. An ein Erspartes, mit dem vielleicht doch einmal an eine Heirat gedacht werden konnte, war damit kaum möglich. Wohl der Mutter oder dem Vater, die ihr „Lediges“ auf dem Anwesen ihrer Eltern „abgeben“ konnten. Hier konnten sie dann oft mit anderen der Familie, quasi als Geschwister, aufwachsen und waren nicht im Weg, weil gütige Großeltern oder Onkel und Tanten da waren. Man war ja auch angesehener, wenn man zum Anwesen der Familie gehörte. Vater und Mutter hatte jetzt mehr Chancen doch noch die „Richtigen“ zu finden. Auch die Mutter konnte dann, gegebenenfalls mit Kind, leichter einheiraten. Vielleicht doch noch den Vater ihres Kindes oder einen Witwer mit Kindern, die eine Mutter brauchten. Vielleicht ist das mitgebrachte Kind, dann das ältere um dann auf Halbwaisen oder dann eheliche Kinder aufzupassen.
Das Leben der „Ledigen“ selbst war auch wesentlich schwieriger, nicht nur der Start. Irgendwie war man immer „zu viel“. Obwohl man „Kind der Liebe“ ist, darf man nicht einmal ministrieren oder gar Priester werden. Weiterführende Schulen, Ehrenämter und der Beitritt zu Zünften konnten deswegen versagt werden. So manche Berufswahl war damit eingeschränkt. Dass man zum leiblichen Vater rechtlich nicht verwandt war und damit auch kein Erbrecht hatte, konnte man wahrscheinlich am ehesten verschmerzen, denn zu erben gab es sowieso nicht viel oder noch nicht. Einen guten Einblick in ein solches Leben schildert uns Lena Christ in ihrem „Mathias Pichler“. Auch das Schicksal eines Findelkindes hatte der kleine „Mathiasl“ auf sich zu nehmen. Und so mussten, wie der „Mathiasl“ auch, die „Ledigen“ zeitlebens tüchtiger sein um ihr vermeintliches Defizit auszugleichen. So kann man beobachten, dass diese strengere Schule dieses Lebens deutliche Früchte getragen hat. In seltenen Fällen war man aber um die „Ledigen“ von Geschwistern froh, wenn eine Ehe kinderlos blieb und man damit die alte Familientraditionen auf dem Hof weiter geführt werden konnte.