Ein genealogischer Kriminalfall aus dem 19. Jahrhundert
Die Familienforschung hält oft Überraschungen bereit, doch selten stößt man auf ein Rätsel, das die Grenzen des bayerischen Kirchenbuchwesens und der Archivrecherche so sehr fordert wie dieser Fall: Ein Taufeintrag aus dem Jahr 1832, der nicht einen, sondern gleich zwei Väter für dasselbe Kind benennt.
Was wie ein biologisches Unmögliches klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein faszinierendes Zeugnis der Sozial-, Militär- und Rechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts im Königreich Bayern. Dies ist die Chronik einer jahrzehntelangen Spurensuche vom Münchener Osten über die Archive in Augsburg bis tief ins nördliche Ries.
Das Rätsel von Heimstetten: Ein Kind, zwei Väter
Der Ausgangspunkt unserer Reise liegt im Januar 1832 in Heimstetten (Pfarrei Kirchheim bei München). Am 26. Januar gebar die ledige Gasser-Gütlerstochter Anna Vilseder einen unehelichen Sohn namens Michael.

Der Blick in das originale Taufregister offenbart eine genealogische Kuriosität. In der Spalte des Vaters finden sich zwei Namen:
- Michael Fischer “ angebl. später“
- Johannes Frankenreiter, versehen mit dem Zusatz „Bairischer Soldat“.
Besonders brisant: Der Name des Soldaten Johannes Frankenreiter wurde im Kirchenbuch nachträglich eingeklammert. Wer war nun der tatsächliche Vater?
Erste Irrwege: Das bayerische Kriegsarchiv und die Hirblingen-Falle
Um das Jahr 2008 herum begann die systematische Suche nach dem mysteriösen „bayerischen Soldaten“ Johannes Frankenreiter. Eine schriftliche Anfrage beim bayerischen Kriegsarchiv (einer Abteilung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs) brachte zunächst Ernüchterung: Für einfache Soldaten des frühen 19. Jahrhunderts existieren kaum lückenlose Musterungslisten. Auch das persönliche Durchsuchen mehrerer Offizierslisten blieb erfolglos.
Doch die Kirchenbucheinträge aus späteren Jahren, in denen Johann Frankenreiter erneut als Vater unehelicher Kinder auftauchte, schienen eine heiße Spur zu liefern. In den Jahren 1835, 1837 und 1838 tauchten in den Registern von Zorneding und Ottendichl präzise Herkunftsangaben auf:
„Kleingütlerssohn v. Neumayr in Hirblingen, Herrschaftsgericht Göggingen“
Ein Blick auf die Landkarte führte direkt nach Hirblingen bei Augsburg (heute ein Ortsteil von Gersthofen). Ein ausgiebiger Recherche-Tag, eigentlich ein Wandertag in der Kollegstufe des Verfassers, im Bistumsarchiv Augsburg sowie im Staatsarchiv Augsburg endete jedoch in einer Sackgasse: Weder in den dortigen Pfarrmatrikeln noch im Kataster oder den Vormundschaftsakten des Landgerichts Göggingen ließ sich eine Familie namens „Frankenreiter“ nachweisen. Der Soldat schien ein Phantom zu sein. Die Forschung musste für mehrere Jahre ruhen.
Der Durchbruch: Aus „Hirblingen“ wird „Herblingen“
Der entscheidende Wendepunkt kam um das Jahr 2015 durch den entscheidenden Hinweis eines Forscherkollegen, Günter Thürheimer. Er machte darauf aufmerksam, dass die altdeutsche Schreibweise und die dialektische Aussprache im Münchener Raum zu einem klassischen Hörfehler geführt haben könnten.
Tatsächlich existiert im ehemaligen „Herrschaftsgericht Oettingen“ im nördlichen Ries ein Ort namens Herblingen (heute Teil der Gemeinde Fremdingen). Ein Abgleich der dortigen Matrikel brachte die Sensation: Am 17. Oktober 1802 wurde dort ein Johann Frankenreiter als ehelicher Sohn von Andreas Frankenreiter und dessen Frau Anna Maria geboren. Die Familie war dort seit etwa 1725 ansässig. Der bayerische Soldat hatte endlich eine Heimat.

Das Beziehungsgeflecht: Vom „Spuihansl“ und treuen Halbbrüdern
Dank der Neuzuweisung ließ sich das wilde Wanderleben des Johann Frankenreiter im Münchener Osten lückenlos rekonstruieren. Er war in der Region als „Spielhanserl“ (oder vulgo Spuihansl) bekannt und verdingte sich nach seiner Militärzeit als Dienstknecht und Bauernknecht – unter anderem beim Hintermair in Zorneding, beim Huber in Ottendichl und beim Schmid in Ottendichl.
Obwohl er Michael Franks Mutter, Anna Vilseder, nie heiratete, zeugen die Akten von einem dichten familiären Netzwerk. Johann Frankenreiter zeugte in Zorneding mit einer anderen Frau, Maria Pichler, weitere Kinder – darunter Kaspar (*1837), Eva (*1833) und Maria (*1835).
Besonders faszinierend ist die Entdeckung aus den Nachlassakten von Michael Frank, der im März 1887 in Gelting verstarb. Als Vormund für seine minderjährigen Kinder wurde ein gewisser Josef Sennes (Privatier aus Zorneding) bestellt. Josef Sennes wurde am 20. Februar 1832 geboren – nur knapp einen Monat nach Michael Frank. Seine Mutter war Anna Sennes, sein Vater ebenfalls: Johann Frankenreiter!
| Name | Geburtsdatum | Mutter | Vater (laut Forschung) | Rolle im Netzwerk |
|---|---|---|---|---|
| Michael Frank | 26.01.1832 | Anna Vilseder | Johann Frankenreiter (unsicher) | Der Proband / Zimmermann in Gelting |
| Joseph E. Sennes | 20.02.1832 | Anna Sennes | Johann Frankenreiter | Halbbruder & Vormund von Michaels Kindern |
| Kaspar Frankenreiter | 11.03.1837 | Maria Pichler | Johann Frankenreiter | Halbbruder; die Ehefrau eines Nachkommen wurde Firmpatin in der Familie |
Dieses Arrangement beweist: Die Beteiligten wussten von ihrer Verwandtschaft. Michael Frank und Joseph Sennes standen lebenslang in Kontakt und sahen sich zweifellos als Brüder an, weshalb Sennes im Ernstfall die Vormundschaft für die Kinder seines Halbbruders übernahm.

Historischer Hintergrund: Warum so viele uneheliche Kinder?
Der Fall von Michael Frank ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für das 19. Jahrhundert in Bayern. Um das Jahr 1865 war im Königreich Bayern fast jede vierte Geburt unehelich (ca. 25 Prozent).
Der Grund hierfür lag in der extrem strengen bayerischen Gesetzgebung zur Erteilung von Heiratslizenzen (dem sogenannten Ansässigmachungs- und Verehelichungsrecht). Nur wer ausreichend Vermögen, Grundbesitz oder einen gesicherten Meistertitel nachweisen konnte, erhielt von der Gemeinde die Erlaubnis zur Hochzeit. Für einfache Dienstknechte, Mägde und Tagelöhner war eine legale Ehe oft unerschwinglich. Erst mit der Einführung des bayerischen „Heimatrechts“ im Jahr 1868 wurden diese Schranken gelockert, woraufhin sich die Zahl der unehelichen Geburten schlagartig halbierte.
Auch das Namensrecht für uneheliche Kinder war streng geregelt. Zwar untersagte eine bayerische Verordnung von 1825 (erneuert durch einen bischöflichen Erlass 1848) streng, den Namen des Vaters ohne dessen ausdrückliche und schriftliche Einwilligung in das Geburtsregister einzutragen – uneheliche Kinder mussten zwingend den Namen der Mutter tragen. Dennoch setzte sich im Alltag oft der Name des Vaters durch, weshalb Michael später offiziell als Michael Frank (abgeleitet von Frankenreiter) firmierte, obwohl er als Filseder (Vilseder) geboren wurde.
Fazit
Auch wenn ein letzter biologischer Restzweifel aufgrund der doppelten Eintragung im Taufbuch von 1832 bleibt – und letztlich wohl nur ein moderner DNA-Test mit lebenden Nachkommen der Linie Frankenreiter absolute Gewissheit bringen könnte – spricht die erdrückende Indizienkette der Archive eine klare Sprache.
Das dichte soziale Netz aus Vormundschaften, Firmpatenschaften und gemeinsamen Wohnorten im Münchener Osten zeigt, dass Michael Frank für seine Zeitgenossen und für sich selbst ganz eindeutig der Sohn des bayerischen Soldaten Johann Frankenreiter aus Herblingen war.
